AGB

boardinghouse44 – A. Plogmann – Obere Findelstätte 44 – 49124 Georgsmarienhütte (im Folgenden „Vermieter“ genannt)

  1. Zustandekommen des Vertrages (Vertragsabschluss/Mietvertrag)

    Mit verbindlicher Buchung einer Unterkunft beim Vermieter oder dessen Vertreter, die per Internet, schriftlich, per Telefon oder durch sonstige digitale Reservierungssysteme erfolgen, kommt es zu einem Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Rückbestätigung zur Buchung durch den Mieter an den Vermieter erfolgt ist.

  2. Zahlung des Mietpreises

    Die Zahlung kann per Überweisung, oder in bar erfolgen.

  3. Zahlungsfristen

    Der Mietpreis ist 30 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zur Zahlung fällig. Liegt zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Beginn des Mietverhältnisses weniger als 30 Tage, so ist der Mietpreis unmittelbar nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Im Falle der Vermietung über einen Zeitraum vom 30 Tagen hinaus, ist der Mietpreis für den ersten Monat des Mieteitraums gemäß §10 Abs. 1 + 2 zu zahlen. Die Miete für die Folgemonate sind zu Beginn des jeweiligen Folgemonats (1. Tag des Monats) auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

  4. Bezug des Mietobjektes – Auszug und Abreise

    Die Mieter erhalten am Tag der Anreise die Schlüssel für die gemietete Unterkunft. Die Unterkunft kann grundsätzlich ab 15.00 Uhr bezogen werden. Eine frühere Bereitstellung kann nicht zugesichert werden. Eine unverbindliche Anfrage auf frühere Bereitstellung ist möglich.

    Am Tag der Abreise ist die Unterkunft bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen) zurückzugeben. Alle Türen und Fenster sind zu schließen. Alle Schlüssel sind dem Vermieter zu übergeben. Der Vermieter oder dessen Beauftragte steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

    Bei einer vorzeitigen Abreise des Mieters ist der Vermieter zu informieren. Durch die vorzeitige Abreise des Mieters entstehen keine Rückzahlungsansprüche oder sonstigen Schadenersatzforderungen des Mieters an den Vermieter. Auch im Falle der vorzeitigen Abreise schuldet der Mieter dem Vermieter den vollständigen vereinbarten Mietzins.

    Räumt der Mieter die gemietete Unterkunft nicht bis 10:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages, kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen weitergehende Nutzung bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Mietpreises für diesen Tag in Rechnung stellen. Ab 15:00 Uhr kann der Vermieter 100 % des Mietpreises für diesen Tag in Rechnung stellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

    Sollte dem Vermieter der Unterkunft durch die verspätete Räumung der Unterkunft am Abreisetag ein anderweitiger Schaden entstehen, so ist der Mieter zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dem Mieter steht es frei, dem Vermieter der Unterkunft nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  5. Schlüssel

    Dem Mieter werden am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für die Unterkunft ausgehändigt. Ein Schlüsselverlust ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten für den Austausch des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  6. Personen

    Die Unterkunft wird nur für die in der Buchung vertraglich vereinbarten Personen zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für weitere Personen, die nach erfolgter Buchung und Bestätigung durch den Vermieter aufgenommen werden sollen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht zur Buchung aufgeführten Personen aus der Unterkunft und vom Grundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

  7. Beherbergung von Haustieren – Rauchen im Gebäude

    Das Beherbergung von Tieren ist nicht gestattet. Dies gilt auch für durch Besucher der Mieter mitgebrachte Tiere. Innerhalb der Unterkunft und innerhalb des gesamten Gebäudes ist das Rauchen nicht erlaubt.

  8. Pflichten des Vermieters

    Mit wirksamem Abschluss des Mietvertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Unterkunft nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen. Ebenso haftet der Vermieter nicht für behördliche Auflagen, Allgemeinverfügungen von Bund, Ländern oder der Stadt, Pandemien, etc., die eine bereits erfolgte Buchung außer Kraft setzen und somit unmöglich machen.

  9. Rücktritt vor Mietbeginn durch den Mieter oder Nichtanreise

    Für den Fall des Rücktritts bzw. der Nichtnutzung der gebuchten Unterkunft hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:

    Stornierung / Rücktritt » bis 45 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

    Stornierung / Rücktritt » 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

    Stornierung / Rücktritt » 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

    Stornierung / Rücktritt » 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

    Stornierung / Rücktritt » 11 Tage bis 8 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

    Stornierung / Rücktritt » 7 Tage bis einschließlich Tag des Mietbeginns: 100 % des Mietpreises

    Dem Mieter steht es frei, dem Vermieter der Unterkunft nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  10. Salvatorische Klausel

    Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

(Die AGB als Download gibt es hier »)

Georgsmarienhütte, 10.01.2022